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Krankenkasse vergleichen im Kanton Solothurn 2026

Die Prämien der Grundversicherung (KVG) sind im Kanton Solothurn im mittleren Bereich im gesamtschweizerischen Vergleich. Solothurn bildet eine einzige Prämienregion im mittleren Prämienbereich.

Für dieselbe Person in derselben Prämienregion unterscheiden sich die Kassen nur bei Prämie, Service und Versicherungsmodell – die medizinischen Leistungen sind gesetzlich festgelegt und überall identisch. Ein Wechsel zur günstigsten Kasse spart im Kanton Solothurn je nach Ausgangslage schnell mehrere hundert Franken pro Jahr.

Am meisten profitieren erfahrungsgemäss Erwachsene im Standardmodell mit der Mindestfranchise, weil dort die Prämienunterschiede zwischen den Kassen am grössten sind. Für Kinder und junge Erwachsene sind die Prämien im Kanton Solothurn generell tiefer, ein Vergleich lohnt sich aber auch da – gerade bei Familien summieren sich die Unterschiede über alle Personen.

Prämien für Solothurn jetzt vergleichen

Postleitzahl eingeben, Haushalt und Franchise wählen – der Rechner zeigt alle Angebote für Ihre Prämienregion.

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Prämienregionen im Kanton Solothurn

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) teilt Solothurn in eine einzige Prämienregion ein. Es gelten also im ganzen Kanton dieselben Prämien pro Kasse, Altersklasse, Franchise und Modell.

Versicherungsmodelle

Standard
freie Arztwahl, höchste Prämie
Hausarztmodell
zuerst zum gewählten Hausarzt, Prämienrabatt
HMO
zuerst in eine Gruppenpraxis, meist grösster Rabatt
Telmed / Übrige
zuerst telefonische Beratung

Franchise und Sparpotenzial

Neben Kasse und Modell bestimmt die Franchise die Prämie. Erwachsene wählen zwischen CHF 300 und CHF 2’500, Kinder zwischen CHF 0 und CHF 600. Eine hohe Franchise senkt die Prämie, erhöht aber den Eigenanteil im Krankheitsfall. Der Rechner zeigt für den Kanton Solothurn pro Person alle Franchisestufen, damit Sie die für Ihre Situation günstigste Kombination sehen.

Kasse wechseln im Kanton Solothurn

Die Grundversicherung können Sie ordentlich auf den 31. Dezember kündigen; das Kündigungsschreiben muss bis spätestens 30. November bei der bisherigen Kasse eingehen. Die neue Kasse muss Sie in der Grundversicherung ohne Vorbehalt aufnehmen. Details und Ausnahmen in den Hinweisen zum Krankenkassenwechsel.

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Datenquelle: Gesamtbericht des BAG, Prämienjahr 2026. Angaben ohne Gewähr.